Im Sommer 2016 beschloss die Bundesregierung das neue Integrationsgesetz. Zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Wohnsitzauflage. Diese Wohnsitzauflage zwingt anerkannte Flüchtlinge in dem Bundesland zu bleiben, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben. Dieses Gesetz ist im August 2016 in Kraft getreten, soll aber rückwirkend bis zum 01.01.2016 angewendet werden.
Alle anderen Bundesländer haben sich letzten Endes dagegen entschieden, die Wohnsitzauflage rückwirkend umzusetzen, nur NRW will dabei bleiben.In NRW soll Flüchtlingen sogar zusätzlich vorgeschrieben werden, wo sie innerhalb von NRW für drei Jahre wohnen müssen.
Deshalb wurde nun ein Offener Brief and die Landesregierung NRW’s versandt, den wir hier dokumentieren.
Weitere Informationen beim Treffpunkt Asyl in Bochum.